Recht auf Belege Mobbing während des Praktikums
17.08.2005
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F: Mein Praktikum beim TV war pures Mobbing. Belege für meine Beiträge? Fehlanzeige! Habe ich keine Rechte?
gestellt von Mark K., per E-Mail
„Sie haben Anspruch auf ein Zeugnis, und dazu gehören auch Angaben zu erstellten Beiträgen“, sagt Michael Felser, Rechtsanwalt aus Brühl. Diese Informationen sollten unbedingt enthalten sein: Art, Dauer und Ziel des Praktikums, dazu Angaben über die in dieser Zeit erworbenen Fähigkeiten. ,,Auf Ihr Verlangen sind außerdem einige Sätze über Führung und Leistungen aufzunehmen.“
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