Berufsbescheinigung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
25.11.2011
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F: Gibt es eigentlich eine Frist, nach deren Ablauf mein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis einfach verfällt?
gestellt von Bernd S., Bochum
Und ob es die gibt! Schließlich kann man nicht davon ausgehen, dass sich ein Arbeitgeber auch nach 20 Jahren noch an einen erinnert. Daher gilt in der Regel eine Frist von drei Jahren.
Extrem beeilen müssen sich Arbeitnehmer im Baugewerbe und im öffentlichen Dienst: Laut Tarifvertrag verfällt deren Anspruch auf ein Zeugnis schon nach zwei bis sechs Monaten. Mehr Informationen zum Thema bekommen Sie auch unter www.arbeitszeugnis.de.
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