Jobwechsel Nach Kündigung zur Konkurrenz?
04.10.2011
© Men's Health 07/01
F: In meinem Arbeitsvertrag wird mir untersagt, nach einer Kündigung zur Konkurrenz zu wechseln. Ist das zulässig?
gestellt von A.S., per E-Mail
Solche Wettbewerbsklauseln sind grundsätzlich zulässig. "Allerdings hängt die Wirksamkeit von der Vereinbarung einer Karenzentschädigung ab", sagt Martina Perreng, Referatsleiterin Arbeitsrechtpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin. "Das bedeutet, Ihr alter Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen für die Dauer des Wettbewerbsverbotes (maximal zwei Jahre) eine Ausgleichszahlung ohne Gegenleistung zukommen zu lassen. Und die muss wenigstens der Hälfte des durchschnittlichen Monatseinkommens entsprechen."
Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie inklusive dieses Zusatzeinkommens mit Ihrem Gesamtmonatsgehalt nicht mehr als zehn Prozent (bei einem Ortswechsel 25 Prozent) über Ihrem alten Gehalt liegen. Sonst werden die Zahlungen entsprechend nach unten korrigiert. "Wechseln Sie doch zur Konkurrenz, können Sie statt Karenzzahlungen eine Klage Ihres alten Chefs einkalkulieren. Und die kann für Sie ganz schön teuer werden."
JETZT EINE FRAGE STELLEN
Oder besuchen Sie die Men's Health Community und stellen Sie Ihre Fragen in der großen Runde.




